Wieder Wiederwahl

Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin ist die Selbstverwaltungsorganisation aller 13.583 (Stand Ende Februar 2013) in Berlin zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Gestern fand die alljährliche Kammerversammlung statt. Und es wurde gewählt.

Die Belange der Kammer und ihrer Mitglieder vertritt der Vorstand. So steht es im Gesetz, der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dem Vorstand der Berliner RAK gehören entsprechend der geltenden Geschäftsordnung derzeit 29 Mitglieder an, die jeweils für die Dauer einer Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Die BRAO lässt Wiederwahlen zu. Nach mehreren Wiederwahlen gehöre ich dem Vorstand seit inzwischen zwölf Jahren an. Gestern hatte ich mich nach turnusmäßigem Ablauf meiner Amtsperiode erneut der Wahl durch meine Berufskollegen zu stellen, die mich für weitere vier Jahre im Amt bestätigt haben. Auch von dieser Stelle aus: Vielen Dank dafür!