Top-Rechtsanwalt acht Jahre in Folge seit 2013

Aller guten Dinge sind ja angeblich drei. Reinhard Mey hat aber schon vor Jahren in einem seiner Liedtexte die Vermutung angestellt: „Vielleicht sind aller guten Dinge ja auch …“ Dem Gebot des Reims folgend konnte das Unausgesprochene nur „vier“ lauten. Ich bin mir nun ganz sicher. Aller guten Dinge sind mindestens vier. Oder auch acht. Denn zum inzwischen achten Male teilt mir der FOCUS mit, dass ich es wieder „in Deutschlands große Anwaltsliste“ geschafft habe.

Unter dem Betreff „FOCUS-SPEZIAL Anwälte 2020: Sie haben überzeugt!“ gratuliert mir der Verlag dieser Tage dazu, dass das Hamburger Markforschungsinstitut Statista GmbH als Ergebnis seiner bundesweiten Recherche mich auch im Jahr 2020 zu Deutschlands „besten Rechtsanwälten“ zählt. Die komplette Liste wird den Lesern des FOCUS in der am 1. September erschienenen Sonderausgabe „FOCUS-SPEZIAL Anwälte 2020“ zur Verfügung gestellt. Damit zähle ich für den Fokus seit 2013 jedes Jahr zu Deutschlands „besten Rechtsanwälten“.