Tage wie diese.
Das Oberlandesgericht Dresden hat seinen Sitz im Ständehaus direkt am Schloßplatz. Ein beeindruckendes Gebäude. An der Stelle des alten Plenarsaals befindet sich heute der Gerichtssaalkubus mit sieben Verhandlungssälen. In einem der Säle findet heute die auf meine Berufung hin durchzuführende mündliche Verhandlung statt.
Mit der Begründung, mein Mandant habe als faktischer Geschäftsführer einer in der Schweiz zugelassenen Aktiengesellschaft in Deutschland Betrug begangen, hat das Landgericht der Klage des Klägers Zahlung von Schadensersatz stattgegeben. Immerhin hat das Oberlandesgericht auf meine Berufungsbegründung hin mündliche Verhandlung anberaumt und nicht schon durch Beschluss die Berufung verworfen. Ein gutes Zeichen. Und dann kommt es für den Kläger ganz dicke.
Der Vorsitzende führt in den Sach- und Streitstand ein: So leicht, wie es sich das Landgericht mit dem von mir angegriffenen Urteil gemacht hat, geht es nicht. Schlimmer noch. Die Klage selbst ist schon unschlüssig. Der Klägervertreter wird unruhig, versucht seine Klage zu retten. Ohne Erfolg. Mit den Argumenten aus meinen Schriftsätzen hält der Vorsitzende entgegen. Ich kann mich beruhigt in meinem Sessel zurücklehnen und Bewunderung darüber empfinden, wie gut es den Architekten mit dem Umbau des ehrwürdigen Gebäudes 1996 bis 2001 gelungen ist, die nach dem Krieg erhaltene Bausubstanz mit modernen Stilmitteln zu verbinden.
Apropos „Krieg“; der gegnerische Anwalt sollte jetzt langsam kapitulieren. Ich würde mir bei diesem herrlichen Herbstwetter gern noch einen Spaziergang am Ufer der Elbe gönnen, bevor ich mich wieder auf den Weg nach Berlin mache.