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TRAFFIPAX Speedoguard

Die Besonderheit dieser Neuentwicklung aus dem Hause des Herstellers ROBOT Visual Systems GmbH bzw. JENOPTIK Robot GmbH liegt allein in der Art des Ein- bzw. Aufbaus des Geräts.

Während das TRAFFIPAX Speedophot entweder in ein Fahrzeug fest installiert oder frei stehend auf einem Stativ am Fahrbahnrand eingesetzt wird, verbirgt sich die Anlage mit all‘ ihren Komponenten in einem Container. Mittels 30m langem Verlängerungskabel wird eine Verbindung zum Handkontrollgerät hergestellt. Hinsichtlich des Aufbaus des Containers gelten dieselben Regeln wie schon beim Speedophot. Selbstverständlich auch die Anforderungen an einen aufmerksamen Messbetrieb. Ob die nötige Aufmerksamkeit des Messbeamten bei Entfernungen von bis zu 30m vom Messbereich noch gewährleistet ist, bedarf der Überprüfung in jedem Einzelfall. Hier kann es für die erfolgreiche Verteidigung gegen einen zu Unrecht erhobenen Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung schon mal darauf ankommen, dass sich der Rechtsanwalt den Messort einmal angeschaut hat, bevor der Messbeamte in der Hauptverhandlung dazu vernommen wird.

TRAFFIPAX Speedophot

Produziert und vertrieben wird das Radargerät der Marke TRAFFIPAX von der in Monheim ansässigen ROBOT Visual Systems GmbH, die auch Inhaberin der von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt in Braunschweig erteilten Zulassung ist, und seit Februar 2010 unter JENOPTIK Robot GmbH firmiert.

Dieses Radargerät wird sowohl in Kraftfahrzeugen eingebaut als auch auf einem Stativ im Freien eingesetzt. Es kann für die Überwachung des ankommenden wie auch des abfließenden Verkehrs von beiden Fahrbahnseiten aus eingesetzt werden.

In jedem Fall sieht die Bedienungsanleitung des Herstellers vor, dass der Aufbau exakt parallel zum Fahrbahnrand zu erfolgen hat. Ansonsten ist mit fehlerhaften Messergebnissen zu rechnen. Denn die die Strahlen aussendende Antenne der Anlage ist so konstruiert und justiert, dass die Strahlen in einem bestimmten Winkel die zu überwachende Fahrbahn kreuzen. Nur innerhalb dieses Winkels sind Messergebnisse fehlerfrei zu erzielen bzw. sind die vom Hersteller angegebenen Messtoleranzen ausreichend. Eine Abweichung um nur einen Grad bewirkt bereits Abweichungen vom regulären Messwert von 0,65%. Ob der vom Hersteller vorgegebene Messwinkel tatsächlich eingehalten wurde, lässt sich an Hand des Fotowinkels klären. Dazu kann das Beweisfoto herangezogen werden; dieses muss dann aber die Ränder des Negativs erkennen lassen.

Während das zu messende Fahrzeug den Radarstrahl durchfährt, werden in Bruchteilen von Sekunden in der Rechnereinheit der Anlage die bei der Reflexion des Radarstrahls entstandenen Dopplerperioden ausgewertet und aus dem arithmetischen Mittel sämtlicher Werte die gefahrene Geschwindigkeit abgeleitet. Liegt diese über dem zu Messbeginn festgelegten und programmierten Grenzwert, wird automatisch die Kamera ausgelöst.

Bei der Messung des ankommenden Verkehrs erfolgt die Fotoauslösung bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem die rechnerische Ermittlung der Geschwindigkeit noch gar nicht vollständig abgeschlossen ist. Würde die fotografische Aufnahme des gemessenen Fahrzeugs erst nach vollständigem Abschluss der Berechnung erfolgen, also wenn das Fahrzeug den Radarstrahl bereits durchfahren hat, wäre es auf dem Foto, das den Bereich der Fahrbahn abbildet, den der Radarstrahl abdeckt, gar nicht mehr zu sehen.

Diese vorzeitige Fotoauslösung macht es erforderlich, dass sich das Gerät gewissermaßen selbst überprüft. Wenn der endgültig ermittelte Geschwindigkeitswert vom vorläufig festgestellten abweicht, soll die Messung automatisch verworfen werden. Das bereits belichtete Foto wird dann nicht mit Angaben zur gemessenen Geschwindigkeit versehen. Stattdessen finden sich dann in der Datenleiste des Fotos Hinweise auf eine Annullierung. Die Messung ist nicht brauchbar.

Häufen sich die Annullierungen während eines Messeinsatzes, so ist darin ein Hinweis darauf zu sehen, dass es entweder bei der Bedienung des Gerätes zu Fehlern gekommen ist, oder das Gerät überhaupt defekt war. Die Bußgeldstellen der Polizei geben die Annullierungsraten nur ungern bekannt. Um sie auf eigene Faust zu ermitteln, muss Einblick in den gesamten während des Messeinsatzes belichteten Film genommen werden.

Die Messwerte können durch anderweitige Reflexionen beeinflusst worden sein. Aus der Praxis sind zahlreiche solcher Fälle bekannt. Verkehrsschilder, Leitplanken, Fahrzeuge im Begleitverkehr, Garagentore und vieles mehr können ihrerseits zur Reflexion des Radarstrahls und damit zur Verfälschung des Messergebnisses beitragen. In der Praxis ist dann die Rede von Knickstrahl-, Doppel- oder Dreifach-Reflexionen, die zur Addition von tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten führen.

Amtsgericht Nauen

Mit einem Radarmessgerät des Typs Traffipax speedophot war die Geschwindigkeit meines Mandanten mit 72 km/h (abzüglich Toleranz) in einer kleinen Ortschaft im Brandenburgischen gemessen worden. Die Ordnungsbehörde erließ gegen ihn einen Bußgeldbescheid, mit welchem eine Geldbuße von 80,- € festgesetzt wurde. Wäre der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden, hätte dies zur Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg geführt; bewertet mit 1 Punkt. Den konnte mein Mandant so gar nicht gebrauchen.

Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kam es heute zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nauen. In der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass berechtigte Zweifel daran bestehen, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt worden war. Diese Zweifel gaben dem Gericht Anlass genug, die Geldstrafe zu reduzieren; nämlich auf 35,- € und damit unterhalb der Eintragungsgrenze. Also: Keine Punkte in Flensburg!

Amtsgericht Nauen, Paul-Jerchel-Str. 9, 14641 Nauen;

N52 36.224 E12 52.562