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Lasermessverfahren

Wie schon bei Radarmessverfahren basiert auch bei Lasermessverfahren die Funktionsweise der Geräte auf dem physikalischen Phänomen der Reflexion von Strahlung.

Bei Laserstrahlen handelt es sich um elektromagnetische Wellen im Infrarotbereich. Diese werden als Sendesignal in Gestalt kurzer Infrarot-Lichtimpulse in periodischer Folge abgestrahlt. Treffen sie auf ein reflektierendes Objekt, kommt es zur Reflexion. Die reflektierten Wellen werden vom aussendenden Gerät wieder empfangen. Die Zeit, die zwischen dem Aussenden dem Empfangen der Wellen vergeht, wird gemessen. Da die Lichtimpulse mit Lichtgeschwindigkeit auf das Objekt treffen, kann aus den Größen Geschwindigkeit und Zeit ermittelt werden, in welcher Entfernung sich das anvisierte Objekt befindet. Bewegt sich das Objekt auf das Messgerät zu, verkürzt es damit gleichsam die Entfernung. Die dafür erforderliche Zeit wird ebenfalls gemessen. In rasanter Folge werden die für Entfernung und Zeit gewonnenen Werte zueinander in Verhältnis gesetzt und nach der Formel v = s / t die Geschwindigkeit des anvisierten Objekts ermittelt.

Zur Verkehrsüberwachung werden Lasermessgeräte verschiedener Hersteller eingesetzt. Der aus Sicht der Praxis wohl bedeutsamste Unterschied zwischen den Gerätetypen besteht darin, dass einige ohne jegliche optische Dokumentation arbeiten. Sie liefern keine Beweisfotos. In gerichtlichen Verfahren dienen allein die Angaben der bei der Überwachungsmaßnahme eingesetzten Polizeibeamten als Beweismittel. Dennoch werden sie von der Rechtsprechung als standardisierte Messverfahren anerkannt. Zu den Lasermessgeräten ohne fototechnische Dokumentation gehören:

Riegl FG 21P,  Riegl FR 90-235,  LAVEG,  LaserPatrol / Traffipatrol

MULTANOVA 6F

Auch dieses Radarverkehrsüberwachungsgerät stammt von der Firma JENOPTIK Robot GmbH in Monheim. Seine Funktionsweise basiert auf demselben Prinzip wie das TRAFFIPAX Speedophot. Auch beim MULTANOVA erfüllt die Antenne die Funktion des Senders und des Empfängers zugleich. Die Schlitzantenne strahlt in einem bestimmten Winkel gebündelte elektromagnetische Strahlen ab und empfängt deren nach Auftreffen auf ein Objekt gebildeten Reflexionen.

Nach Verlassen des Messstrahls fächert dieser sich auf. Dadurch entsteht ein Winkelbereich zwischen 19,5 und 24,5 Grad, innerhalb dessen der Radarstrahl die zu überwachende Fahrbahn kreuzt und die Messung der Geschwindigkeit des in den Messwinkelbereich einfahrenden Fahrzeugs erfolgt.

Auch beim Aufbau dieses Gerätetyps ist unbedingt auf korrekte Ausrichtung zum Fahrbahnrand zu achten. Abweichungen wirken sich auf den Messwinkelbereich aus. Da aber nicht die absolute Fahrgeschwindigkeit gemessen wird, sondern die relative Geschwindigkeit als Veränderung des Abstandes zur Radarsonde, wirken sich Ungenauigkeiten beim Aufbau auf das Messergebnis aus. Der Hersteller des Gerätes fordert in seiner Bedienungsanleitung, dass die zu überwachende Fahrbahn über mindestens 14m gerade verlaufen muss, wenn das Gerät in einem Abstand von 2m vom Fahrbahnrand aufgebaut wird. Bei einem Abstand von 5m sind es schon 21m.

Die korrekte, vollständig parallele Ausrichtung entlang des Fahrbahnrandes kann im Nachhinein an Hand des Beweisfotos, welches zur Überführung des Temposünders beitragen soll, überprüft werden. Dazu ist es erforderlich, den sogenannten Fotowinkel zu kennen. Also jenen Winkel, der zwischen Fahrbahnrand und einer durch den Mittelpunkt des Bildes verlaufenden Linie gebildet wird. Anlässlich einer aktuellen Überarbeitung der Bedienungsanleitung wurden 19 Grad als allein zulässiger Fotowinkel festgelegt.

Das dem Messverfahren zugrunde liegende Prinzip des Verhaltens von Radarstrahlen macht es auch bei dem MULTANOVA erforderlich, den Ort der Messung gewissenhaft auszuwählen. Die an der Messörtlichkeit vorzufindenden Gegebenheiten könnten das Messergebnis beeinflusst haben. Messorte in der Nähe von Brücken oder anderen metallischen Konstruktionen sind kritisch zu betrachten. Dort wie auch in der Nähe von großen Verkehrsschildern können Knickstrahlreflexionen auftreten, die die Ergebnisse der Messung verfälschen.

Die Bildung des Geschwindigkeitswertes ist wie auch beim TRAFFIPAX Speedophot das Ergebnis eines hochkomplexen, in Bruchteilen von Sekunden ablaufenden, Software gestützten Rechenvorgangs, der in der Zeit abläuft, während das gemessene Fahrzeug den vom Radarstrahl abgedeckten Bereich der Fahrbahn passiert. Hat das Gerät registriert, dass ein Objekt in den Bereich des Radarstrahls gelangt ist, stellt es die Messrichtung fest; also ankommender oder abfließender Verkehr. Sodann wird innerhalb der festgestellten Messrichtung eine sogenannte Konstanzstrecke von mindestens 25 cm gesucht. Innerhalb dieses Streckenverlaufs muss der Rechner an Hand der Dopplersignale eine konstante Geschwindigkeit errechnen. Kann der Rechner eine solche Konstante nicht ermitteln, soll das Gerät den weiteren Rechenvorgang selbständig abbrechen. Es sollen dann keine weiteren Daten mehr gebildet werden. Die Messung wird annulliert. Kommt es nicht zur Annullierung, soll das Gerät den gefundenen Wert überprüfen. Dies soll über eine sich anschließende Strecke von weiteren 3m geschehen. Werden bei dieser Verifizierung Abweichungen vom zuvor ermittelten Konstanzwert von mehr als 3% festgestellt, soll dies zum Abbruch der Verifizierung führen. Das Gerät soll dann keine Werte im Sinne eines Messergebnisses abbilden bzw. speichern. Es soll die Messung endgültig abbrechen.

Diese sogenannte Verifizierungsphase sollte erst abgebrochen wenn bzw. weil das Fahrzeug nach Durchfahren des Messbereiches den Radarstrahl verlässt. Wir die Verifizierung bereits früher und somit aus einem anderen Grund abgebrochen, soll der bis dahin ermittelte Wert verworfen werden.

Fahrzeuge im abfließenden Verkehr sind bis dahin noch nicht fotografisch festgehalten worden. Anders verhält es sich, wenn der ankommende Verkehr kontrolliert wird. In diesen Fällen kommt es wie auch beim TRAFFIPAX Speedophot schon beim ersten, noch vorläufigen Messwert zur Fotoauslösung, wenn dieser den eingestellten Grenzwert überschreitet. Führt die Verifizierungsphase zur Verwerfung, existiert bereits eine Belichtung. Die Annullierung soll dann dadurch kenntlich gemacht werden, dass das Beweisfoto nicht mit Messwerten versehen wird.

Eine nachträgliche Überprüfung des kompletten belichteten Films lässt die Häufigkeit solcher Annullierungen erkennen. Eine Hohe Annullierungsrate lässt auf einen fehlerhaften Messbetrieb schließen.

Die Überprüfung des gesamten Bildmaterials ist darüber hinaus von Nutzen, wenn es um die Frage geht, ob die Messbeamten die vor Beginn des Messbetriebes zu erfüllenden Tests des Gerätes durchgeführt haben.

TRAFFIPAX Speedoguard

Die Besonderheit dieser Neuentwicklung aus dem Hause des Herstellers ROBOT Visual Systems GmbH bzw. JENOPTIK Robot GmbH liegt allein in der Art des Ein- bzw. Aufbaus des Geräts.

Während das TRAFFIPAX Speedophot entweder in ein Fahrzeug fest installiert oder frei stehend auf einem Stativ am Fahrbahnrand eingesetzt wird, verbirgt sich die Anlage mit all‘ ihren Komponenten in einem Container. Mittels 30m langem Verlängerungskabel wird eine Verbindung zum Handkontrollgerät hergestellt. Hinsichtlich des Aufbaus des Containers gelten dieselben Regeln wie schon beim Speedophot. Selbstverständlich auch die Anforderungen an einen aufmerksamen Messbetrieb. Ob die nötige Aufmerksamkeit des Messbeamten bei Entfernungen von bis zu 30m vom Messbereich noch gewährleistet ist, bedarf der Überprüfung in jedem Einzelfall. Hier kann es für die erfolgreiche Verteidigung gegen einen zu Unrecht erhobenen Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung schon mal darauf ankommen, dass sich der Rechtsanwalt den Messort einmal angeschaut hat, bevor der Messbeamte in der Hauptverhandlung dazu vernommen wird.

TRAFFIPAX Speedophot

Produziert und vertrieben wird das Radargerät der Marke TRAFFIPAX von der in Monheim ansässigen ROBOT Visual Systems GmbH, die auch Inhaberin der von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt in Braunschweig erteilten Zulassung ist, und seit Februar 2010 unter JENOPTIK Robot GmbH firmiert.

Dieses Radargerät wird sowohl in Kraftfahrzeugen eingebaut als auch auf einem Stativ im Freien eingesetzt. Es kann für die Überwachung des ankommenden wie auch des abfließenden Verkehrs von beiden Fahrbahnseiten aus eingesetzt werden.

In jedem Fall sieht die Bedienungsanleitung des Herstellers vor, dass der Aufbau exakt parallel zum Fahrbahnrand zu erfolgen hat. Ansonsten ist mit fehlerhaften Messergebnissen zu rechnen. Denn die die Strahlen aussendende Antenne der Anlage ist so konstruiert und justiert, dass die Strahlen in einem bestimmten Winkel die zu überwachende Fahrbahn kreuzen. Nur innerhalb dieses Winkels sind Messergebnisse fehlerfrei zu erzielen bzw. sind die vom Hersteller angegebenen Messtoleranzen ausreichend. Eine Abweichung um nur einen Grad bewirkt bereits Abweichungen vom regulären Messwert von 0,65%. Ob der vom Hersteller vorgegebene Messwinkel tatsächlich eingehalten wurde, lässt sich an Hand des Fotowinkels klären. Dazu kann das Beweisfoto herangezogen werden; dieses muss dann aber die Ränder des Negativs erkennen lassen.

Während das zu messende Fahrzeug den Radarstrahl durchfährt, werden in Bruchteilen von Sekunden in der Rechnereinheit der Anlage die bei der Reflexion des Radarstrahls entstandenen Dopplerperioden ausgewertet und aus dem arithmetischen Mittel sämtlicher Werte die gefahrene Geschwindigkeit abgeleitet. Liegt diese über dem zu Messbeginn festgelegten und programmierten Grenzwert, wird automatisch die Kamera ausgelöst.

Bei der Messung des ankommenden Verkehrs erfolgt die Fotoauslösung bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem die rechnerische Ermittlung der Geschwindigkeit noch gar nicht vollständig abgeschlossen ist. Würde die fotografische Aufnahme des gemessenen Fahrzeugs erst nach vollständigem Abschluss der Berechnung erfolgen, also wenn das Fahrzeug den Radarstrahl bereits durchfahren hat, wäre es auf dem Foto, das den Bereich der Fahrbahn abbildet, den der Radarstrahl abdeckt, gar nicht mehr zu sehen.

Diese vorzeitige Fotoauslösung macht es erforderlich, dass sich das Gerät gewissermaßen selbst überprüft. Wenn der endgültig ermittelte Geschwindigkeitswert vom vorläufig festgestellten abweicht, soll die Messung automatisch verworfen werden. Das bereits belichtete Foto wird dann nicht mit Angaben zur gemessenen Geschwindigkeit versehen. Stattdessen finden sich dann in der Datenleiste des Fotos Hinweise auf eine Annullierung. Die Messung ist nicht brauchbar.

Häufen sich die Annullierungen während eines Messeinsatzes, so ist darin ein Hinweis darauf zu sehen, dass es entweder bei der Bedienung des Gerätes zu Fehlern gekommen ist, oder das Gerät überhaupt defekt war. Die Bußgeldstellen der Polizei geben die Annullierungsraten nur ungern bekannt. Um sie auf eigene Faust zu ermitteln, muss Einblick in den gesamten während des Messeinsatzes belichteten Film genommen werden.

Die Messwerte können durch anderweitige Reflexionen beeinflusst worden sein. Aus der Praxis sind zahlreiche solcher Fälle bekannt. Verkehrsschilder, Leitplanken, Fahrzeuge im Begleitverkehr, Garagentore und vieles mehr können ihrerseits zur Reflexion des Radarstrahls und damit zur Verfälschung des Messergebnisses beitragen. In der Praxis ist dann die Rede von Knickstrahl-, Doppel- oder Dreifach-Reflexionen, die zur Addition von tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten führen.

Radarmessverfahren

Dieses Messverfahren funktioniert auf der Basis elektromagnetischer Wellen im Radiofrequenzbereich; also hochfrequenter Strahlen im Giga-Hertz-Bereich.

Diese Strahlen werden reflektiert, wenn sie auf ein Objekt treffen. Befindet sich das Objekt in Bewegung, verändert sich die Frequenz der Strahlung. Die Amplituden, also die Wellenberge und –täler werden enger oder weiter. Je nachdem, ob sich das Objekt auf die Strahlen zu bewegt, oder ob es sich mit der Richtung der Strahlen entfernt. Das die Strahlen aussendende Radargerät empfängt gleichsam die reflektierten Strahlen. Ausgesendete und empfangene Strahlen überlagern sich. Die Fachleute sprechen vom sogenannten Dopplereffekt. Die dabei entstehenden Dopplerperioden werden miteinander verglichen. Aus der Frequenzänderung wird rechnerisch die Geschwindigkeit des die Reflexion auslösenden Objekts ermittelt.