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Sind das die oberen Zehntausend?

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat neue Statistiken veröffentlicht. Die Zahlen lassen aufhorchen. Demzufolge gehöre ich zu einer hochqualifizierten kleinen Minderheit unter den in der Bundesrepublik tätigen Rechtsanwälten.

Im Januar dieses Jahres gab es in der Bundesrepublik 163.540 zugelassene Rechtsanwälte. Lediglich einem Viertel  ist die Befugnis verliehen worden, Fachanwaltstitel zu führen. Auf 41.172 Rechtsanwälte entfallen 50.840 Fachanwaltstitel. Was wiederum bedeutet, dass derzeit gerade mal knapp 6% aller Rechtsanwälte mit mir gleichziehen und zwei Fachanwaltstitel vorzuweisen haben.

Nachweispflicht für Fachanwälte

Die berufsrechtliche Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden, trifft jeden Rechtsanwalt. Ob der einzelne Rechtsanwalt diese Pflicht auch erfüllt, weiß nur er. Ein Nachweis über die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen wird ihm nicht abverlangt. Es sei denn, der Rechtsanwalt ist auch zugleich Fachanwalt. Fachanwälte müssen Ihre alljährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gegen über der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer belegen. Und zwar für jeden Fachanwaltstitel bzw. auf jedem Rechtsgebiet, auf welchem sich der Rechtsanwalt spezialisiert hat.