Beiträge

Amtsgericht Brandenburg a. H.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat einen meiner Mandanten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Er soll nicht berechtigt gewesen sein, eine Fahrerlaubnis in Polen zu erwerben. Das Amtsgericht Brandenburg a. H. hat ihn freigesprochen. 

Dass der Führerschein nach Ablauf einer gegen den Mandanten verhängten Sperrfrist ausgestellt worden war, stand außer Frage. Damit war eine der Voraussetzungen, unter denen deutsche Behörden eine in einem EU-Mitgliedsstaat erlangte Fahrerlaubnis anerkennen müssen, erfüllt. Die Staatsanwaltschaft stellte in Abrede, dass auch die zweite Voraussetzung erfüllt worden war. Mein Mandant die Fahrerlaubnis unter Verletzung des sogenannten Wohnortprinzips erlangt haben.

Ihren entsprechenden Verdacht stützte der Staatsanwalt ausschließlich auf Ermittlungsergebnissen seiner polnischen Kollegen. Die hatten wohl herausbekommen, dass die Fahrschule, bei der der Angeklagte sich angemeldet hatte, ihren Fahrschülern auch gleich noch eine Wohnung vermittelt hatte. In der wenige Quadratmeter großen Unterkunft sollen zeitgleich bis zu vierzig Personen gemeldet gewesen sein.

Ob aber auch mein Mandant unter derselben Adresse gemeldet war, wurde nicht ermittelt. Der Name der Fahrschule reichte aus, um Anklage zu erheben. Das Gericht wollte sich damit nicht zufrieden geben und sprach den Mandanten vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis frei.

SAMSUNG
SAMSUNG
SAMSUNG
SAMSUNG

Fehlurteile

„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ Mit dieser lakonischen Feststellung hat der Kabarettist Dieter Hildebrandt schon vor vielen Jahren der zur Volksweisheit gewordenen Erkenntnis, dass es nicht ausreicht, im Recht zu sein, man müsse es auch bekommen, eine weitere Formulierung  hinzugefügt. Dabei konnte er, als er sein Misstrauen gegenüber den Leistungen der Justiz so zum Ausdruck brachte, die ungezählten Fehlurteile, die die Strafjustiz in der Folgezeit in Sachen „Fühererschein“ landauf landab noch zustande bringen sollte, gar nicht kennen. Gemeint sind die zahlreichen Strafverfahren, an deren Ende die Inhaber von EU-Fahrerlaubnissen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Geld- oder gar Freiheitsstrafen verurteilt wurden, obwohl sie unschuldig waren. Weiterlesen