Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen!
Schon gar nicht, wenn Ihnen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis drohen; kurzum: Wenn es um Ihren Führerschein geht.
Dann sollten Sie sich darauf verlassen können, dass sich Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht wirklich auskennt. Dann können Sie die anwaltliche Unterstützung wahrer Experten, echter Spezialisten nötig haben. Aber wie können Sie sich sicher sein, dass ein Rechtsanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet tatsächlich über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die erheblich über das nur Übliche hinausgehen. Indem Sie sich für einen Fachanwalt entscheiden.
Fachanwalt ist ein gesetzlich geschützter Titel, der nur Rechtsanwälten verliehen wird, die besondere Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis gestellt haben. Sie sind außerdem verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und die Erfüllung dieser Pflicht ihrer Kammer nachzuweisen. Da haben Sie was Gutes!
Besondere Spezialisten auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts sind Rechtsanwälte, die sowohl Fachanwälte für Verkehrsrecht als auch Fachanwälte für Strafrecht sind. Doch diese Experten sind rar gesät. Von den 12.711 Rechtsanwälten, die ihre Kanzlei in Berlin haben (Stand 28.9.10), tragen gerade mal 9 (in Worten: neun) beide Fachanwaltstitel; für Verkehrsrecht und für Strafrecht. Das entspricht einem Anteil von 0,7 Promille. Und im Land Brandenburg fällt der Vergleich nicht besser aus. Da kann die Suche nach dem richtigen Anwalt schon mal zur berühmten Suche nach der Nadel im Heuhaufen werden.
Aber Sie haben ja Glück und sind auf dieser Seite gelandet. Denn hier haben Sie einen dieser ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts gefunden.