„Familientreffen der Verkehrsrechtler“

So hat der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT), Generalbundesanwalt a. D. Kay Nehm, in seiner Eröffnungsansprache heute Vormittag aus Anlass der diesjährigen Tagung die Traditionsveranstaltung in Goslar bezeichnet. Und als habe er sich bei der Ausarbeitung seiner Rede von diesem Bild leiten lassen, bedachte er in altväterlicher Manier Gerichte, Rechtsanwälte, Recht suchende Bürger – ja sogar die „Gesellschaft“ als solche – mit seiner sarkastischen Kritik, als gelte es, die Zusammenkunft der Familie zu nutzen, selbiger die Leviten zu lesen.

So verstieg sich der ehemalige Generalbundesanwalt, dem wohl als Amtsinhaber ein Dienstwagen zur Verfügung gestanden haben wird, aus Anlass der Begrüßung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, zu folgender Feststellung:

Das Amt des Verkehrsministers bereitet im Lande der notorischen Gutmenschen, der Neinsager und Bedenkenträger nicht nur ungetrübte Freude. Eine von Anspruchsdenken und Versicherungsmentalität geprägte Gesellschaft leidet unter jeder Art von Mobilitäts-Störung. Ob witterungsbedingte Probleme der Deutschen Bahn, ob baustellenbedingter Stau auf Autobahnen oder Mängel der Luftfrachtkontrolle, der Verkehrsminister wird für alles und jedes verantwortlich gemacht.“

Während der Bürger, der auf die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Verkehrswege und -mittel angewiesen ist, für angeblich übersteigertes Anspruchsdenken gescholten wird, rückt die Eröffnunsgansprache des Präsidenten Oberrichter in die Nähe kautziger Sonderlinge. Bezug nehmend auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zur mangelnden Bestimmtheit der gesetzlichen Regelung der Winterreifenpflicht, über die hier bereits berichtet worden war, diskreditiert Kay Nehm das in Rede stehende Judikat als Aprilscherz:

„Nicht zur Weihnachtszeit und auch nicht – wie man meinen möchte – zum 1. April, (…) hatte es das Oberlandesgericht Oldenburg mit einem Autofahrer zu tun, der behauptete, mit seinen Sommerreifen auf Eis genau so gut rutschen zu können, wie mit der bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschriebenen geeigneten Bereifung. Was bei flüchtiger Betrachtung wie ein Beitrag zu `Wetten dass …´ anmutet, entpuppte sich als verkehrsrechtlicher Paukenschlag. (…) Niemand außer deutsche Oberrichter würden aber auf die Idee kommen, herkömmliche Sommerreifen als generell für winterliche Straßenverhältnisse anzusehen.“

Die Schelte von Richtern, die ein Gesetz auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft haben, ist ärgerlich genug. Dass dazu die Begründung der Entscheidung des Gerichts derart verkürzt und damit schlicht falsch durch einen Generalbundesanwalt a. D. wiedergegeben wird, ist kaum zu fassen. Danach vermag es nicht zu verwundern, dass der Recht suchende Bürger wie auch der von ihm gewählte Verteidiger für Verkehrsstrafrecht ihr Fett abbekommen:

„In der Praxis gerät jedoch ein Halter, der den Verkehrsverstoß begangen hat und sich im Vertrauen auf die großzügige deutsche Rechtspraxis in Schweigen hüllt, in die Bredouille: Schweigen im ausländischen Verfahren nützt nichts; er muss schon Verwaltung und Gericht beschwindeln. Das bereitet, wie wir alle wissen, kaum ernsthafte Probleme. Zart Besaitete lassen ihren Anwalt sprechen.“

Ja, so wünscht man sich doch ein nettes Familentreffen. Es wird rumgegiftet, schon nach wenigen Stunden fragt man sich, weshalb man überhaupt gekommen ist und trotzdem ist man im nächsten Jahr wieder dabei.