Fahrverbot kompensiert

Mein Mandant ist der für den deutschen Markt zuständige Vertriebsleiter eines chirurgische Geräte herstellenden amerikanischen Unternehmens. Zu Kliniken und Arztpraxen ist er mit dem Auto unterwegs. Kürzlich wurde er mit 41 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Also: Fahrverbot!

Sein Einkommen ist Umsatz abhängig. Jedenfalls nicht so hoch, dass er sich einen Chauffeur leisten könnte. Aber ohne Umsatz nur ein Einkommen, mit dem sich nicht auskommen lässt. Um über die Runden zu kommen, muss er fahren. Auf seinen Führerschein kann er nicht verzichten.

Muss er auch nicht. Zwar wurde die Geldbuße verdoppelt; aber dafür auf die Anordnung eines Fahrverbots verzichtet. Der Mandant ist zufrieden, und ich hatte einen erfolgreichen Arbeitstag. So soll es sein!