Amtsgericht Potsdam
Der während des Ermittlungsverfahrens zuständige Haftrichter in Strafsachen ist beim Amtsgericht angesiedelt. Im Falle eines meiner Mandanten, gegen den die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren führt, ist das Amtsgericht Potsdam örtlich zuständig. Dort wurde heute auf meinen Antrag hin ein Haftprüfungstermin durchgeführt.
Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage ließ sich der Haftrichter davon überzeugen, dass der junge Familienvater, der da in einem Vernehmungsraum des Gefangenengewahrsams des Amtsgericht Potsdam vor ihm saß, eine Haftverschonung ganz sicher nicht nutzen würde, um zu flüchten. Das Weihnachtsfest bei seiner Frau und seinen Kindern zu verbringen, ist der sehnlichste Wunsch des sich nun schon seit drei Monaten in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten. Gegen Meldeauflagen wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen und konnte von mir so gleich in die Arme seiner Frau übergeben werden. Oh Du Fröhliche!
Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14467 Potsdam
N52 24.268 E13 03.201