Amtsgericht Andernach
Wenn die Existenz eines Mandanten bedroht ist, muss der Verteidiger auch schon mal lange Wege auf sich nehmen. Zum Amtsgericht Andernach waren es sechshundert Kilometer.
Der Anlass für die lange Anreise zur Hauptverhandlung war ein Bußgeldbescheid wegen einer Vorfahrtverletzung. Dem ersten Anschein nach eine Kleinigkeit; könnte man meinen. Da es aber infolge der meinem Mandanten zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit zu einem kleinen Blechschaden gekommen war, drohten für den Fall, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden würde, drei Punkte in Flensburg. Drei Punkte, die meinem bereits mit Punkten belasteten Mandanten die Fahrerlaubnis gekostet hätte. Der Ruin für einen Berufskraftfahrer.
Doch dem Gericht konnten in der Hauptverhandlung Zeugen präsentiert werden, die von der außergewöhnlich unübersichtlichen Verkehrssituation zur Zeit des Unfalls zu berichten wussten. So konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass ein atypischer Fall vorlag, der von dem einschlägigen Tatbestand des Bußgeldkatalogs erheblich abwich. Es kam zwar zu einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit; aber nur in Höhe von 35,- €. Eine solche Entscheidung wird nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen. Der Führerschein war gerettet.