Legal – illegal – Sch*** egal!

So haben das die Richter des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm selbstverständlich nicht gemeint. Und selbst wenn sie es so gemeint hätten, würden sie es doch nicht so vulgär ausdrücken. Hochdotierte Ober-Richter können das besser: Zwar handelt es sich bei der nicht anlassbezogenen Dauervideoüberwachung sämtlicher sich im fließenden Verkehr befindlicher Verkehrsteilnehmer um einen systematischen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der überwachten Personen, der in Ermangelung einer gesetzmäßigen Eingriffsbefugnis verfassungswidrig ist; der Verwertung der durch die rechtswidrigen staatlichen Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse  steht dennoch nichts im Wege.

Alles klar? Nein? Na dann noch mal ganz langsam: Das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 erfasst alle sich im Fließverkehr befindlichen Verkehrsteilnehmer. Ganz unabhängig davon, ob sie gerade eine Verkehrsordnungswidrigkeit – zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung –  begehen oder sich hundertprozentig an die Verkehrsregeln halten. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch festgestellt, dass diese Art der Beweisgewinnung bzw. -erhebung rechtswidrig ist.

Nun sollte man annehmen, dass Beweismittel, die überhaupt erst durch einen Verstoß gegen Verfassungsrecht erlangt werden konnten, von einem an eben dieses Recht gebundenen Gericht nicht verwertet werden dürfen. In den Vereinigten Staaten ist das auch so. In Deutschland aber nicht. Denn im Zeitpunkt der Messung, um die es in der Entscheidung des OLG Hamm ging, habe es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum besagten Verkehrskontrollsystem noch nicht gegeben. Und deshalb habe die überwachende Verkehrsbehörde nicht wissen können, dass ihr Verhalten gegen die Verfassung verstößt. Also hat sie nicht willkürlich gehandelt. Und deshalb dürfen die Ergebnisse ihres rechtswidrigen Handelns verwendet werden, auch vor Gericht.

Wenn also der Rauschgifthändler nicht weiß, dass das Handeltreiben mit Heroin verboten ist, weil es ihm noch keiner gesagt hat, dann darf er den Gewinn aus seinen illegalen Geschäften behalten? Dummer Vergleich! Das ist doch jetzt  unsachliche Polemik! Die gehört hier nicht her. Schluss damit!