Lasermessverfahren
Wie schon bei Radarmessverfahren basiert auch bei Lasermessverfahren die Funktionsweise der Geräte auf dem physikalischen Phänomen der Reflexion von Strahlung.
Bei Laserstrahlen handelt es sich um elektromagnetische Wellen im Infrarotbereich. Diese werden als Sendesignal in Gestalt kurzer Infrarot-Lichtimpulse in periodischer Folge abgestrahlt. Treffen sie auf ein reflektierendes Objekt, kommt es zur Reflexion. Die reflektierten Wellen werden vom aussendenden Gerät wieder empfangen. Die Zeit, die zwischen dem Aussenden dem Empfangen der Wellen vergeht, wird gemessen. Da die Lichtimpulse mit Lichtgeschwindigkeit auf das Objekt treffen, kann aus den Größen Geschwindigkeit und Zeit ermittelt werden, in welcher Entfernung sich das anvisierte Objekt befindet. Bewegt sich das Objekt auf das Messgerät zu, verkürzt es damit gleichsam die Entfernung. Die dafür erforderliche Zeit wird ebenfalls gemessen. In rasanter Folge werden die für Entfernung und Zeit gewonnenen Werte zueinander in Verhältnis gesetzt und nach der Formel v = s / t die Geschwindigkeit des anvisierten Objekts ermittelt.
Zur Verkehrsüberwachung werden Lasermessgeräte verschiedener Hersteller eingesetzt. Der aus Sicht der Praxis wohl bedeutsamste Unterschied zwischen den Gerätetypen besteht darin, dass einige ohne jegliche optische Dokumentation arbeiten. Sie liefern keine Beweisfotos. In gerichtlichen Verfahren dienen allein die Angaben der bei der Überwachungsmaßnahme eingesetzten Polizeibeamten als Beweismittel. Dennoch werden sie von der Rechtsprechung als standardisierte Messverfahren anerkannt. Zu den Lasermessgeräten ohne fototechnische Dokumentation gehören:
Riegl FG 21P, Riegl FR 90-235, LAVEG, LaserPatrol / Traffipatrol