“Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren.”
(Mahatma Gandhi)
Anwalt für Strafrecht in Berlin: Erfahrener und kompetenter Strafverteidiger
Eine Vorladung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sorgt im ersten Moment oft für Verunsicherung und wirft beim Betroffenen viele Fragen auf. Plötzlich sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren, gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Für Gewerbetreibende kann der Ausgang eines solchen Verfahrens entscheidenden Einfluss auf die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit haben. Ein guter Grund, sich erfahrenen und verlässlichen Beistands zu versichern.
Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht in Berlin setze ich mich seit 30 Jahren mit kluger Strategie und Fingerspitzengefühl für die rechtlichen Interessen meiner Mandanten ein. Vereinbaren Sie einen Termin für ein ausführliches Erstgespräch in der Rechtsanwaltskanzlei Michael Rudnicki und schildern Sie mir Ihren Fall – ich stehe Ihnen gern zur Seite.
Vorladung erhalten –
was tun?
- Ruhe bewahren!
- Keine voreiligen Entscheidungen treffen!
- Rechtsanwalt konsultieren!
Telefon: (030) 887 18 38 18
E-Mail: info@rarudnicki.de
Besser einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin kontaktieren
Die Weichen für den Ausgang des Strafverfahrens werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt – ein Fehler kann also mitunter weitreichende Folgen für Sie und Ihr Gewerbe oder Ihren Arbeitsplatz haben. Dem Justizapparat ohne erfahrenen rechtlichen Beistand gegenüber zu treten, stellt die Beschuldigten oft schlechter. Denn: Ohne Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin erhalten Sie meist nicht oder nur mit großer Verzögerung Akteneinsicht. Außerdem lässt sich eine aus Unwissenheit getroffene Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwalt nicht mehr aus der Welt schaffen und kann den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Beschuldigte werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung vorgeladen, um ihnen rechtliches Gehör zu gewähren. Doch Vorsicht ist geboten! Denn es gilt: Ihre Aussagen können gegen Sie verwendet werden. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Bevor ein Strafverteidiger zu Rate gezogen werden konnte, sollte von diesem Schweigerecht unbedingt Gebrauch gemacht werden. Der Grund liegt auf der Hand: Der mit einer Vernehmungssituation unerfahrene Beschuldigte steht geschulten Ermittlern gegenüber. Die Nachteile für Beschuldigte kann man sich leicht ausmalen. Für Zeugen gilt dasselbe. Wer als Zeuge zur Vernehmung geladen wurde, kann sie als Beschuldigter verlassen. Die Gefahr besteht insbesondere für solche Zeugen, gegen die die Polizei insgeheim einen Verdacht hat, dies aber noch nicht offenbart.
Der Anwalt für Strafrecht in Berlin sollte daher direkt nach dem Erhalt einer Vorladung Ihr erster Ansprechpartner sein; ganz gleich, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter geladen wurden. Speziell im Strafrecht ausgebildete und erfahrene Rechtsanwälte können die Umstände eines Ermittlungsverfahrens einschätzen und eine fundierte Beratung zum weiteren Vorgehen erteilen.
Der Strafverteidiger in Berlin nimmt Sie in Schutz vor Eingriffen in Ihre Grundrechte
Was manche Mandanten durch den Schreck über den Erhalt einer Vorladung vergessen: Sie haben Rechte. Sie müssen sie kennen, um sie nutzen zu können. Als Ihr erfahrener Anwalt für Strafrecht mit Sitz in Berlin-Charlottenburg schütze ich Sie während des gesamten Strafprozesses vor dem Eingriff in Ihre Grundrechte durch den Staat. Eines der Grundrechte während des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens ist beispielsweise das Recht auf rechtliches Gehör sowie die Aussagefreiheit. Sie dürfen außerdem jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen, der Ihnen beisteht und Sie berät, und dürfen selbst Beweisanträge stellen.
Das Recht auf Privatsphäre gilt für jeden Bürger und somit natürlich auch für Beschuldigte in einem Strafverfahren. Beispielsweise stellen Hausdurchsuchungen sowie die Überwachung von Räumen oder Telekommunikation starke Eingriffe in dieses Grundrecht dar und bedürfen eines gewichtigen Grundes sowie einer ausdrücklichen Anordnung durch ein Gericht.
In der Strafprozessordnung sind die Grenzen der staatlichen Eingriffsbefugnisse genau abgesteckt. Als Strafverteidiger in Berlin mit 30 Jahren Erfahrung und besonderen Kenntnissen auf diesem Rechtsgebiet sorge ich für die Wahrung Ihrer Rechte und schütze Sie vor unrechtmäßigen Eingriffen in Ihre Grundrechte durch den Staat.
Kompetente Verteidigung in vielen Rechtsgebieten
Es gibt in Deutschland keinen Lebensbereich, der nicht gesetzlich geregelt wäre, oder auf den gesetzliche Regelungen zumindest Einfluss haben. Die meisten der unsere geschäftlichen Aktivitäten oder unser Privatleben berührenden Gesetze beinhalten unter anderem sogenannte strafrechtliche Nebenbestimmungen. Diese strafrechtlichen Nebenbestimmungen sind weitaus zahlreicher als die Paragraphen des sogenannten Kernstrafrechts – des StGB – von denen in der Regel auch dem juristischen Laien die meisten bekannt sind. Das Risiko, allein bei der Ausübung seines Berufes oder seines Gewerbes mit dem Strafrecht in Konflikt zu geraten, ist nicht gering.
Als Anwalt für Strafrecht in Berlin liegt der Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit auf einigen Kernbereichen des Strafrechts und des Nebenstrafrechts, die besonders für Gewerbetreibende eine Rolle spielen können. Die Mandanten meiner Kanzlei sind daher vor allem Menschen, die sich in Ausübung ihres Gewerbes strafbar gemacht haben könnten. Dies betrifft mögliche Vergehen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht und Unternehmensstrafrecht genau so wie Delikte im IT-, Vermögens- oder Steuerstrafrecht. Auch wenn Ihnen Vergehen im Bereich Arbeitsstrafrecht oder Sexualstrafrecht sowie eine Körperverletzung oder ein Betrug zur Last gelegt werden, stehe ich Ihnen gern als Fachanwalt für Strafrecht Berlin zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein erstes vertrauliches Gespräch in meiner Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht Berlin:
- Arbeitsstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Wettbewerbsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zweckentfremdungsverbot
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen kennzeichnen einen guten Fachanwalt für Strafrecht
Um den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ tragen zu dürfen, müssen durch den Strafverteidiger besondere theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten nachgewiesen worden sein. Diese Anforderungen müssen laut Fachanwaltsordnung erfüllt sein, damit die zuständige Rechtsanwaltskammer einem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts den Fachanwaltstitel verleihen kann. Dies umfasst die präzise Kenntnis der Rechtslage ebenso wie das Wissen, wie dieses Recht im Detail anzuwenden ist. Meine Aufgabe als Strafverteidiger in Berlin besteht darin, mich beratend an die Seite meiner Mandanten zu stellen, sie durch das Strafverfahren zu geleiten und mit den durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Mitteln gegen Eingriffe in ihre Grundrechte in Schutz zu nehmen.
Mit über 30-jähriger Berufserfahrung als Anwalt für Strafrecht in Berlin vermag ich die Tücken strafrechtlicher Verfahren zu erkennen und damit bezogen auf Ihren konkreten Einzelfall im Detail umzugehen. Sie mögen es nie für möglich gehalten haben, selbst einmal strafrechtlich verfolgt bzw. beschuldigt zu werden. Die Erfahrung lehrt, dass Sie gerade dann wegen Ihrer Unerfahrenheit den gesetzlichen Regelungen und ihren Auslegung hilflos gegenüberstehen. Als Rechtsanwalt für Strafrecht mit meiner Kanzlei in Berlin bin ich nicht nur Ihr sachkundiger Ansprechpartner vor Ort, sondern berate und verteidige Sie bundesweit an allen Strafgerichten der Republik in allen Belangen von der ersten polizeilichen Maßnahme wie einer Vorladung an bis zum Abschluss des Verfahrens.
Die Gesetze mögen für alle gleich sein. Doch die Fälle, auf die sie anzuwenden sind, sind alle unterschiedlich. Jeder Fall ist ein Einzelfall und muss als solcher behandelt werden. Daher können selbst Experten wie Fachanwälte im Strafrecht ohne detaillierte Kenntnis von den genauen Umständen Ihres speziellen Falls keine pauschalen Aussagen zum Verfahren und dessen Ausgang treffen. Um Ihnen eine verlässliche Einschätzung zu Ihrer rechtlichen Angelegenheit geben zu können, müssen die Details Ihres Falles ermittelt und beurteilt werden.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und kommen Sie für ein umfassendes Erstgespräch in meine Strafrechtskanzlei in Berlin-Charlottenburg. In diesem Gespräch erörtern wir gemeinsam die Umstände Ihres individuellen Falls und klären, in welchem Rahmen eine rechtliche Vertretung durch mich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin stattfinden kann.
Sie erreichen meine Kanzlei von Montag bis Freitag telefonisch unter (030) 887 18 38 18 oder jederzeit per E-Mail. Der Erstkontakt ist für Sie stets kostenlos.